Wie die meisten Länder ist auch die Schweiz ein Land der Tierliebhaber: Rund 43 Prozent der Haushalte besitzen ein oder mehrere Haustiere. Interessanterweise besitzen mehr Schweizerinnen und Schweizer Katzen als Hunde. Die Zahl der Katzenbesitzer übersteigt die der Hundebesitzer mit 28 Prozent gegenüber 12 Prozent.
Diese Statistik ist nicht überraschend, wenn man die Unterschiede in der Katzen- und Hundehaltung in der Schweiz bedenkt. Die Haltung von Katzen erfordert keine besonderen Vorschriften und Einschränkungen oder Steuern, was bei Hunden nicht der Fall ist.
Die Schweiz ist ein wunderbarer Ort, um Hunde zu halten. Es gibt Dörfer mit autofreien Zonen, in denen Sie mit Ihrem Hund spazieren gehen können, und viele Einrichtungen sind hundefreundlich. Doch bevor Sie mit dem „besten Freund des Menschen“ in die Schweiz ziehen oder reisen, sollten Sie sich darüber informieren, was alles mit der Hundehaltung in der Schweiz verbunden ist.
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Regeln für das Halten von Hunden in der Schweiz
Die in der Schweiz geltenden Regeln und Vorschriften für die Hundehaltung dienen dem Wohlergehen der Tiere und der Sicherheit der Bürger. Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln, insbesondere was potenziell gefährliche Rassen betrifft. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Kanton.
Früher war ein Hundetrainingskurs für neue Hundehalter obligatorisch. Das ist heute nicht mehr der Fall, wird aber dringend empfohlen, und die Regelung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Alle Hunde müssen im Alter von drei Monaten einen Mikrochip erhalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Besitzer eines entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden kann. Die Informationen werden in der AMICUS-Datenbank gespeichert. Hunde, die aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt werden, müssen innerhalb von 10 Tagen von einem Tierarzt mit einem Mikrochip versehen werden. Der Tierarzt sendet diese Informationen an AMICUS.
Die Vorschriften für die Haltung von Hunden in der Schweiz enthalten auch weitergehende Bestimmungen für deren Wohlergehen. Sie sollten täglich Kontakt zu Menschen haben und nicht länger als vier Stunden allein gelassen werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, sich täglich im Freien zu bewegen. In den Schweizer Gemeinden müssen Hunde auf öffentlichen Plätzen immer an der Leine geführt werden, aber die meisten Städte haben schöne Hundeparks ohne Leine.
Geräte wie Schockhalsbänder, die einen Hund für unerwünschte Verhaltensweisen wie Bellen bestrafen, sind in der Schweiz verboten.
Einen Hund in der Schweiz adoptieren oder kaufen
Die Hundezüchter in der Schweiz werden von zwei Organisationen kontrolliert: Certodog und das Goldene Qualitätssiegel. Die Züchter sind verpflichtet, ihre Adressen anzugeben, wenn sie Hunde oder Welpen zum Verkauf anbieten.
Bevor Sie einen Hund von einem Züchter kaufen, sollten Sie sich bei mehreren Züchtern über die Aufzuchtbedingungen informieren, um sicherzustellen, dass der Züchter verantwortungsbewusst handelt. Seien Sie vorsichtig bei billigen Welpen, die zum Verkauf stehen, ohne dass Sie die Möglichkeit haben, den Züchter zu besuchen, vor allem, wenn Sie online nach einem Hund suchen. Denken Sie daran, dass die Welpen 10 bis 12 Wochen lang bei der Mutterhündin und ihren Wurfgeschwistern bleiben sollten.
Die Adoption eines Hundes aus einem Tierheim in der Schweiz ist eine gute Möglichkeit. Sie zahlen eine Gebühr und unterzeichnen einen Vertrag, der sicherstellt, dass Sie die richtigen Schritte für eine verantwortungsvolle Hundehaltung unternehmen. Das Tierheim berät Sie bei der Pflege, Ausbildung und Unterbringung von Hunden.
Einfuhr von Hunden in die Schweiz
Wenn Sie mit Ihrem Hund in die Schweiz reisen oder umziehen, benötigt er einen Schweizer Pass. Sie enthält einen Ausweis mit dem Namen des Hundes, Alter, Geschlecht, Foto, Angaben zum Besitzer, Impfdaten und Informationen zum Mikrochip des Hundes. Der Besitzer ist verpflichtet, den Hund innerhalb von 10 Tagen nach seiner Ankunft beim Animal Identity Service (ANIS) zu registrieren. Ein Reisebüro, das sich auf Reisen mit Haustieren spezialisiert hat, kann Ihnen dabei helfen.
Der Schweizer Pass Ihres Hundes ist für die gesamte Lebensdauer des Tieres gültig.
Welpen, die älter als drei Monate sind, müssen mit einem Mikrochip versehen sein, und Hunde mit Chip werden im Wohnsitzkanton registriert. Wenn Ihr Hund vor dem Einsetzen des Mikrochips geimpft wurde, muss er erneut geimpft werden.
Alle Haustiere, die aus EU-Ländern oder im Transit aus den meisten anderen Ländern in die Schweiz einreisen, müssen 21 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Wenn Ihr Hund jünger als drei Monate ist, müssen Sie eine Bescheinigung eines zugelassenen Tierarztes vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Welpe keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn das Jungtier noch bei seiner Mutter ist.
Die Schweiz ist derzeit tollwutfrei, daher müssen Tiere aus Ländern mit hohem Tollwutvorkommen drei Monate vor der Abreise einen Bluttitertest machen. Dies gilt auch für Hunde, die mit dem Flugzeug oder der Bahn ohne Zwischenstopp durch das Land reisen.
Für Hunde aus tollwutfreien Ländern (Australien und Neuseeland), in denen die Tollwutimpfung verboten ist, ist kein Nachweis der Tollwutimpfung erforderlich.
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Kosten für die Haltung eines Hundes in der Schweiz
Wenn Sie einen Hund in der Schweiz halten wollen, sollten Sie bedenken, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sehr hoch sind. Hundefutter kann in einem Schweizer Supermarkt bis zu 100 CHF kosten. Berücksichtigen Sie auch andere Kosten, wie z. B. für die tierärztliche Versorgung, die jährliche Hundesteuer und andere Dinge, damit sich Ihr Hund wohl fühlt und glücklich ist.
Ein wichtiger Kostenpunkt ist der Abschluss einer Unfallversicherung. Je nach Wohnsitzkanton kann der Deckungsumfang zwischen 1 und 5 Millionen Franken betragen. Sie umfasst Schäden an Mietobjekten, Verletzungen von Menschen und anderen Tieren, Sachschäden, die Dritten zugefügt werden, sowie Verkehrsunfälle, die durch Hunde verursacht werden.
Eine Krankenversicherung für Ihren Hund wird empfohlen, ist aber nicht erforderlich. Eine Krankenversicherung ist eine gute Investition, kann aber bei Hunden, die älter als 7 Jahre sind, und bei reinrassigen Hunden, die zu mehr Gesundheitsproblemen neigen, kostspielig sein.
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch bei der Vermietung von Immobilien.
Die häufigsten Hunderassen in der Schweiz
Obwohl es in der Schweiz spezifische Hunderassen wie den Bernhardiner und den Berner Sennenhund gibt, ist der Labrador Retriever, der ursprünglich in Neufundland gezüchtet wurde, der häufigste Hund in der Schweiz, und das schon seit 2013.
Yorkshire Terrier und Mischlinge stehen an dritter Stelle, gefolgt vom Border Collie und dem Jack Russell Terrier.
Immer beliebter wird der kleine Chihuahua, eine mexikanische Toy-Rasse. Sie stellen die meisten Neuregistrierten und rangieren auf Platz 6 der Beliebtheitsskala. Chihuahuas wiegen nur 1,8 Kilogramm, was sie zu einer idealen Wahl für Wohnungsbewohner macht. Außerdem haben sie eine relativ lange Lebensdauer von bis zu 15-20 Jahren im Vergleich zu Labors mit 13-15 Jahren.
Verbotene Hunderassen in der Schweiz
Neben Hunden mit kupierten Schwänzen und Ohren ist in der Schweiz auch der Besitz bestimmter Rassen, die aggressiv oder gefährlich sein können, eingeschränkt. Jeder Kanton hat andere Vorschriften, informieren Sie sich also bei dem Kanton, in den Sie reisen oder umziehen. Zu den Hunderassen, die auf der Liste zu finden sind, gehören Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Thai Ridgeback Dog und Rottweiler.
Um einen dieser Hunde in der Schweiz zu halten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, nur ein Tier halten und eine Haftpflichtversicherung haben. Der Hund muss kastriert sein und einen Verhaltenstest bestehen. Er muss in der Öffentlichkeit immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Tipps für die Hundehaltung in der Schweiz
Wenn Sie in die Schweiz reisen oder dorthin umziehen, lassen Sie sich am besten von einem Reisebüro für Haustiere beraten, um einen möglichst stressfreien Flug zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Sie die richtigen Unterlagen haben.
Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise nach haustierfreundlichen Hotels und Mietunterkünften.
Vermeiden Sie Bußgelder, indem Sie Ihren Hund auf öffentlichen Plätzen immer an der Leine führen und darauf vorbereitet sind, den Abfall Ihres Hundes zu beseitigen. In der Regel gibt es dafür spezielle Behälter, aber nicht immer stehen Beutel zur Verfügung, so dass Sie einige mitnehmen sollten. Hunde sind in Kinderzonen wie Spielplätzen verboten.
Hier finden Sie viele lustige Dinge, die Sie mit Ihrem Hund unternehmen können, um ihn bei Laune zu halten. Gehen Sie mit ihm spazieren (an der Leine) und suchen Sie nach Hundeparks, in denen er nicht angeleint ist, damit er Kontakte zu anderen Hunden knüpfen kann.
Gehen Sie mit Ihrem Hund einkaufen oder in ein Restaurant. Viele Lokale sind hundefreundlich und verfügen über Leinenhaken.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Schweiz ein hundefreundliches Land?
Hunde werden in der Schweiz als Familienmitglieder betrachtet. Sie sind oft an öffentlichen Orten wie Restaurants und auf Wanderwegen willkommen, solange man den Hund im Griff hat und die Regeln beachtet.
Dürfen Hunde in der Schweiz in Zügen mitfahren?
Ja, Hunde sind in der Schweiz in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug, Schiff und Postauto mit einer Tageskarte erlaubt. Der Fahrpreis beträgt die Hälfte des Preises für Menschen. Sie können auch eine unbegrenzte Hundekarte für CHF 805 pro Jahr erwerben.
Sind Hunde in den Schweizer Alpen erlaubt?
Solange sie an der Leine geführt werden, sind Hunde in den Schweizer Alpen überall willkommen, auch in den meisten öffentlichen Parks und auf Wanderwegen.